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Prüfung von Blitzschutzsystemen
nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305)

Die Prüfung der Blitzschutzanlage ist für alle Unternehmen zwingend erforderlich.

Äußerer und innerer Blitzschutz

Bei einer Blitzschutzanlage unterscheidet man zwischen dem äußeren und inneren Blitzschutz.
 
Zum äußeren Blitzschutz gehören Ableitungen und Fangvorrichtungen, die den Blitzstrom zur Erdungsanlage leiten. Das sind meistens metallene Leitungen, mit denen ein grobmaschiger Faradayscher Käfig um das zu schützende Bauwerk errichtet wird.
 
Der innere Blitzschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Blitzstromes auf metallene Installationen und elektrische sowie elektronische Anlagen. Er umfaßt auch den Blitzschutz-Potentialausgleich, mit dem schadenträchtige Spannungsunterschiede während eines Blitzschlages vermieden werden.
 
Sind hochempfindliche elektronische Geräte und Anlagen vor Gewitterüberspannungen zu schützen, reicht ein Grobschutz wie hier beschrieben nicht aus. Er muß durch einen Feinschutz ergänzt werden, der die Überspannungen auf niedrige Werte begrenzt, die für die Elektronik ungefährlich ist.

Überspannungsschutz

Der Überspannungsschutz hat die Aufgabe, an spannungsführenden Leitungen auftretende Blitzteilströme abzuleiten. Bei ausgedehnten Elektroinstallationen wird ein zweiter selektiver Schutz durch Überspannungsableiter parallel zur vorhandenen Installation errichtet.
 
Bei vernetzten Geräten wie z.B. EDV-Anlagen können Störungen auch auf den Datenleitungen auftreten, die beim Errichten des Überspannungsschutzes berücksichtigt werden müssen. Die Anpassung der Überspannungsableiter muß auf jeden Fall genau auf die jeweils auftretenden Spannungen, Ströme und Frequenzen erfolgen - denn nur dadurch können sie ihre Schutzfunktion erfüllen und einen reibungslosen Betrieb der zu schützenden Geräte gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen

Welche Vorschriften sind zutreffend?
Für die Planung, Errichtung, Überprüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen gilt die Norm DIN VDE 0185 Teile 1-4. Bei einer vorgeschriebenen Blitzschutzanlage ergibt sich die Prüfungspflicht auch aus der Baugenehmigung.
 
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Unternehmen in Deutschland.
 
Welchen Umfang hat die Prüfung?
Neben der Kontrolle der technischen Unterlagen umfasst die Prüfung das Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems.
 
Welche Prüffristen sind zu beachten?
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Eine jährliche Überprüfung der Blitzschutzanlage ist daher ratsam.
 
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach.
 
E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de
 Dipl.-Ing. Holger G. Maltz
 Kruppstrasse 253
 D 42113 Wuppertal
 
 Telefon:   0202 - 2761108
 Mobil: 0151 - 22633476
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